Immer wieder stellen sich Kommunen, die die Nutzung ihrer öffentlichen Flächen durch Zirkusse mit bestimmten Wildtierarten untersagen möchten, die Frage, wie ein solches Verbot rechtssicher ausgestaltet werden kann. In der Vergangenheit wurden bereits zwei solcher Verbote gerichtlich für rechtswidrig erklärt.

Aus diesem Grund möchten wir auf eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für Tierschutz des Landes Baden-Württemberg aufmerksam machen. In dieser Stellungnahme wird aufgezeigt, dass ein entsprechendes Verbot rechtmäßig aufgestellt werden kann und wie dieses gestaltet sein muss.

Lesen Sie hier die entsprechende Stellungnahme sowie das Anschreiben der DJGT an verschiedene Kommunen.

Lena Hildermann / 29.06.2016